Gebühren

Faire Gebühren für gute Beratung

Die Höhe der Anwaltsgebühren, die für eine Beratung oder Vertretung entstehen, lässt sich nicht ohne weiteres pauschal beziffern. Dies hängt sowohl vom Rechtsgebiet als auch vom Beratungsumfang des jeweiligen Falles ab.

Aber:

Wir weisen ausdrücklich auf Kosten hin, bevor sie entstehen. Sie entscheiden, ob Sie eine Beratung wünschen.

Rechtanwaltsvergütungsgesetz

Grundsätzlich legen wir für die Ermittlung des Gebührenaufwandes das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde.

Bei der Erstellung von IT-Verträgen vereinbaren wir mit Ihnen in der Regel ein Stundenhonorar. In anderen Rechtsgebieten erfolgt eine Beratung oder Vertretung entweder nach RVG oder auf Basis einer Vergütungsvereinbarung.

In Kündigungsschutzverfahren prüfen wir regelmäßig, ob die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten die staatliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen.

Das hierfür erforderliche Antragsformular stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Schildern Sie uns Ihren Rechtsfall. Sie erhalten dann unverzüglich ein kostenloses und für Sie unverbindliches Angebot. Diese Kostenanfrage ist für Sie kostenlos und begründet noch kein Mandatsverhältnis.

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