Aufenthaltsrecht & Einwanderung – Rechtliche Sicherheit für Ihre Zukunft
Das Aufenthaltsrecht regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Integration ausländischer Staatsbürger. Ob Familienzusammenführung, Visum für Studium oder Arbeit, oder der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis – wir unterstützen Sie bei der Beantragung, Verlängerung und Durchsetzung Ihrer Rechte. Auch im Bereich Abschiebung, Flüchtlingsanerkennung oder Wiederaufnahmeverfahren stehen wir Ihnen mit fachkundiger Beratung und engagierter Vertretung zur Seite, um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt zu sichern und Ihre Chancen auf eine stabile Zukunft zu wahren.
Ausländer – und Asylrecht Bereiche
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Einreise und Familienzusammenführung
Die Familienzusammenführung ermöglicht es nahen Angehörigen von bereits in Deutschland lebenden Personen, ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie etwa ausreichenden Wohnraum und finanzielle Absicherung. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. -
Scheinehe
Eine Scheinehe wird unterstellt, wenn eine Ehe ausschließlich zur Erlangung eines Aufenthaltstitels geschlossen wird. Behörden prüfen zunehmend streng, ob eine Ehe tatsächlich besteht oder nur zum Zweck des Aufenthaltsrechts eingegangen wurde. Wir helfen Ihnen, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren und Ihre Rechte zu schützen. -
Besuchervisum / Einreise zur Arbeitsaufnahme / Studium
Die Einreise nach Deutschland kann je nach Zweck unterschiedliche Visumskategorien erfordern. Ob Touristenvisum, Arbeitsvisum oder Studentenvisum – wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Ablehnungen oder Problemen mit der Visumserteilung setzen wir uns für Ihre Rechte ein. -
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis
Wer sich langfristig in Deutschland aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Die Anforderungen variieren je nach Aufenthaltszweck und individueller Situation. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, helfen bei der Antragsstellung und setzen uns bei Problemen mit der Behörde für Sie ein. -
Beschäftigungserlaubnis
Ausländische Arbeitnehmer benötigen in vielen Fällen eine gesonderte Beschäftigungserlaubnis, die von der zuständigen Behörde erteilt wird. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, unterstützen Sie bei der Beantragung und klären, welche Schritte für eine erfolgreiche Genehmigung erforderlich sind. -
Ausweisung / Abschiebung
Bei bestimmten Verstößen oder nicht erfüllten Aufenthaltspflichten kann eine Ausweisung oder Abschiebung drohen. Betroffene haben jedoch oft rechtliche Möglichkeiten, gegen eine Abschiebung vorzugehen. Wir beraten Sie zu den verfügbaren Rechtsmitteln und vertreten Sie in Verfahren zur Abwehr einer Ausweisung oder Abschiebung. -
Flüchtlingsanerkennung / Widerruf / Wiederaufnahmeverfahren
Asylbewerber und Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzberechtigung erhalten. Allerdings kommt es immer wieder zu Widerrufsverfahren, bei denen der bereits gewährte Schutzstatus entzogen wird. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Asyl, beim Schutz vor Widerruf und im Rahmen von Wiederaufnahmeverfahren.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin