Staatsangehörigkeit und Einbürgerung – Ihre Rechte und Möglichkeiten
Die Staatsangehörigkeit ist mehr als nur ein Pass – sie bestimmt Ihre Rechte und Pflichten in einem Land. Ob Sie die deutsche oder französische Staatsbürgerschaft beantragen, Ihre bestehende Staatsangehörigkeit überprüfen lassen oder Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft haben – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der Antragstellung über die Feststellung bis hin zur rechtlichen Vertretung bei Einbürgerungs- oder Rücknahmeverfahren stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Staatsangehörigkeitsrecht Bereiche
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Einbürgerung / Rücknahme der Einbürgerung
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt, um die vollen Rechte eines Staatsbürgers zu erhalten. Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa ein rechtmäßiger Aufenthalt und Sprachkenntnisse. Ebenso kann eine bereits erteilte Einbürgerung unter bestimmten Umständen wieder entzogen werden. Wir beraten Sie umfassend zu den Anforderungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. -
Feststellung der deutschen / französischen Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit ist nicht immer eindeutig festgelegt, insbesondere bei Personen mit internationalem Hintergrund. Falls Unsicherheiten bestehen, kann ein Feststellungsverfahren beantragt werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf die deutsche oder französische Staatsangehörigkeit zu prüfen und durchzusetzen. -
Doppelte Staatsbürgerschaft
Die doppelte Staatsbürgerschaft kann erhebliche Vorteile bieten, ist aber nicht in jedem Fall möglich. Wer mehrere Pässe besitzt oder erwerben möchte, muss prüfen, ob rechtliche Hindernisse bestehen. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten einer doppelten Staatsangehörigkeit und begleiten Sie bei den notwendigen Anträgen.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin