Cortot-Hekman | Volz | Schmietenknop – Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Rechtssicherheit im Wettbewerbs- und Werberecht

Der faire Wettbewerb ist essenziell für eine funktionierende Wirtschaft – doch Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder irreführende Werbung können schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ob außergerichtliche Streitigkeiten, einstweiliger Rechtsschutz oder die Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen – wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite. Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Einzelpersonen sowohl in der Abwehr unberechtigter Forderungen als auch bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Wettbewerbsrecht Bereiche
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

    Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in allen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr unberechtigter Forderungen, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Unser Ziel ist es, schnelle und effiziente Lösungen zu finden, die Ihre geschäftlichen Interessen schützen.

  • Abmahnung und Verteidigung gegen Abmahnung

    Abmahnungen sind im Wettbewerbsrecht ein häufiges Mittel, um unlauteres Verhalten zu unterbinden. Wir prüfen, ob eine Abmahnung berechtigt ist, und setzen uns für Ihre Rechte ein. Falls nötig, ergreifen wir gerichtliche Maßnahmen oder suchen eine außergerichtliche Einigung, um teure Prozesse zu vermeiden.

  • Einstweilige Verfügung (einstweiliger Rechtsschutz)

    Eine einstweilige Verfügung kann notwendig sein, um schnell gegen unlauteren Wettbewerb oder Rechtsverstöße vorzugehen. Sie dient dem vorläufigen Rechtsschutz und kann gravierende wirtschaftliche Schäden verhindern. Wir beraten Sie umfassend über die Voraussetzungen und begleiten Sie in der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr einer solchen Verfügung.

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

    Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Ihnen durch unlautere geschäftliche Handlungen finanzielle Schäden entstehen. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung hilft, wirtschaftliche Risiken zu minimieren und Ihre Position zu stärken.

  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen

    Unterlassungsansprüche verhindern, dass unzulässige oder wettbewerbswidrige Handlungen fortgesetzt werden. Dies kann für Unternehmen essenziell sein, um sich vor unfairer Konkurrenz zu schützen. Wir helfen Ihnen, Unterlassungsansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen.

  • Durchsetzung und Abwehr von Auskunftsansprüchen

    Im Wettbewerbsrecht sind Auskunftsansprüche ein wichtiges Mittel, um Rechtsverletzungen aufzudecken. Sie ermöglichen es, relevante Informationen über Wettbewerbsverstöße zu erhalten oder selbst gegen unzulässige Forderungen vorzugehen. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und setzen diese strategisch durch.

  • Unlautere geschäftliche Handlungen

    Unlautere Geschäftspraktiken verzerren den Wettbewerb und schaden Unternehmen sowie Verbrauchern. Dazu gehören Täuschungen, irreführende Werbung oder gezielte Behinderungen von Mitbewerbern. Wir helfen Ihnen, sich gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen oder Ihre Ansprüche durchzusetzen, um Ihre Marktposition zu sichern.

  • Irreführende geschäftliche Handlungen

    Irreführung kann durch falsche Angaben, übertriebene Werbeversprechen oder verschwiegene wesentliche Informationen entstehen. Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre Werbemaßnahmen rechtskonform sind, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, rechtssichere Werbemaßnahmen zu gestalten oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen.

  • Vergleichende Werbung

    Vergleichende Werbung kann eine effektive Strategie sein, um Produkte oder Dienstleistungen im Wettbewerb hervorzuheben. Sie ist jedoch nur unter bestimmten rechtlichen Bedingungen zulässig und darf keine unlauteren Aussagen enthalten. Wir prüfen Ihre Werbemaßnahmen auf Rechtskonformität oder setzen uns für Sie ein, wenn Ihre Konkurrenten unzulässige Vergleiche nutzen.

  • Unzumutbare Belästigung

    Werbemaßnahmen müssen so gestaltet sein, dass sie nicht als unzumutbare Belästigung empfunden werden. Dies betrifft unter anderem unerwünschte Werbeanrufe, Spam-Mails oder aggressive Verkaufsstrategien. Wir beraten Sie zu rechtssicheren Werbemethoden und helfen Ihnen, sich gegen belästigende Maßnahmen Dritter zu wehren.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt / Fachanwalt für IT-Recht

Christoph Schmietenknop