Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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Strafrecht

Michael Volz

Rechtsanwalt Volz ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich als Fachanwalt für Strafrecht auf die Verteidigung und Beratung in strafrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Mit seiner langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Fachkenntnis steht er seinen Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung.

Sein Schwerpunkt liegt ausschließlich im Strafrecht, wo er Mandanten in unterschiedlichsten Fallkonstellationen verteidigt. Ob im Bereich der allgemeinen Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht oder Betäubungsmittelstrafrecht – Rechtsanwalt Volz setzt sich mit Entschlossenheit und strategischem Geschick für die Rechte seiner Mandanten ein. Dabei legt er besonderen Wert auf eine diskrete und engagierte Interessenvertretung.

Mit einer klaren und zielgerichteten Beratung sorgt er dafür, dass seine Mandanten die bestmögliche Verteidigung erhalten. Durch seine Fachanwaltschaft im Strafrecht bietet er höchste Expertise in diesem sensiblen Rechtsgebiet und entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien, um die Interessen seiner Mandanten bestmöglich zu wahren.