Abmahnung Allplan Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte FROMMER wegen Verwendung unlizenzierter CAD-Software

Die Allplan Deutschland GmbH lässt im Auftrag der Rechtsanwälte FROMMER Abmahnungen wegen angeblich unlizenzierter Verwendung von CAD-Software aussprechen.

Abmahnung Allplan Deutschland

Bei der Allplan Deutschland GmbH handelt es sich nach eigenen Angaben um einen führenden Anbieter von CAD-Software. Diese Software wird eingesetzt für die Erstellung von 2D-Konstruktionen und 3D-Modellen im Bereich des Bauingenieurwesens und Architektur.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Mit der Abmahnung macht die Allplan Deutschland GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten geltend.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, mittels eines Software-Cracks den Kopierschutz überwunden zu haben. Die Verwendung der CAD-Software (hier: Allplan 2015) ohne Zustimmung des Berechtigten ist nicht gestattet und stellt in zivilrechtlicher Hinsicht einen Verstoß gegen  §§ 69c Nr. 1, Nr. 2, 16 UrhG dar. In strafrechtlicher Hinsicht kann die unlizenzierte Verwendung von Software den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 UrhG darstellen.

Besonderheit Ermittlungsverfahren

Bei den hier ausgesprochenen Abmahnungen besteht die Besonderheit, dass die Allplan Deutschland GmbH zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen eine Analysesoftware einsetzt. Diese ermittelt u. a. die IP-Adresse des Computers, auf welchem die Software genutzt wird. Zur Ermittlung des Anschlussinhabers wird daher (zumindest in dem hier vorliegenden Fall) einer Strafanzeige gemäß § 106 bzw. § 106a UrhG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt. Diese lässt dann den betroffenen Rechner im Wege einer Hausdurchsuchung beschlagnahmen und leitet ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gegen den Verwender der Software ein. In den hier vorliegenden Fall konnte erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht werden.

Was ist beim Erhalt einer solchen Abmahnung zu tun?

Hier gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Erklärungen abzugeben, insbesondere, wenn ein oben dargestelltes Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig ist. Wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung. RA Christoph Schmietenknop wird Ihnen hier mit seiner ganzen Erfahrung als Fachanwalt für IT-Recht zur Verfügung stehen und sämtliche Möglichkeiten zur Konfliktbeilegung mit Ihnen erörtern.