Die Macht über die Vergangenheit – Die Löschung von Google-Suchergebnissen nach dem BGH-Urteil vom 23.05.2023 – VI ZR 476/18
Hintergrund:
Das Internet hat unsere Welt revolutioniert und die Informationsbeschaffung so einfach wie nie zuvor gemacht. Doch diese grenzenlose Verfügbarkeit von Informationen birgt auch Risiken. Häufig greifen Menschen auf das Internet zurück, um Informationen über andere Personen zu suchen. Doch was ist, wenn diese Informationen veraltet, irrelevant oder schädlich sind? In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der Löschung von Google-Suchergebnissen. In einem bahnbrechenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. Mai 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt (Aktenzeichen VI ZR 476/18).
Das Internet vergisst nicht, heißt es oft. Was einmal online ist, bleibt für immer. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass Informationen, die für das Privatleben von Menschen irrelevant oder schädlich waren, einfach nicht mehr aus dem Internet verschwinden konnten. Doch dieses Szenario hat sich nun geändert, dank des BGH-Urteils vom 23. Mai 2023.
Inhalt des Urteils:
In dem besagten Urteil hat der BGH klargestellt, dass Personen das Recht haben, die Löschung von Google-Suchergebnissen zu verlangen, wenn diese Informationen sie in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen. Der Sachverhalt, der zu diesem Urteil führte, betraf einen Fall, in dem ein Unternehmer gegen Google klagte, um die Entfernung einer Suchergebnisliste zu erreichen, die auf eine längst vergangene, für ihn negative geschäftliche Tätigkeit verwies.
Nach dem BGH-Urteil liegt nun die Pflicht bei Google, derartige Informationen zu entfernen, wenn der Betroffene glaubhaft darlegen kann, dass diese Informationen ihn erheblich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen. Der BGH stellt jedoch klar, dass nicht alle Informationen gelöscht werden müssen, sondern eine Einzelfallprüfung stattfinden muss, bei der das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen abgewogen wird.
Auswirkungen und Reaktionen:
Dieses Urteil hat das Potenzial, das Verhältnis zwischen Privatleben und Internet grundlegend zu verändern. Menschen können nun aktiv Einfluss darauf nehmen, welche Informationen über sie im Internet verfügbar sind. Es wird erwartet, dass nun vermehrt Anträge auf Löschung von Google-Suchergebnissen eingereicht werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie Google und andere Suchmaschinenbetreiber mit diesem Urteil umgehen werden und wie die Abwägung zwischen Privatsphäre und Informationsfreiheit erfolgen wird.
Fazit:
Das BGH-Urteil vom 23. Mai 2023 (VI ZR 476/18) markiert einen Meilenstein in Bezug auf das Recht auf Vergessenwerden im digitalen Zeitalter. Es gibt Personen das Recht, die Löschung von Google-Suchergebnissen zu verlangen, wenn diese ihr Persönlichkeitsrecht verletzen. Dieses Urteil hat das Potenzial, das Verhältnis zwischen Privatleben und Internet grundlegend zu verändern. Es wird spannend sein zu beobachten, wie die Auswirkungen dieses Urteils sich in der realen Welt entwickeln und wie die Abwägung zwischen Privatsphäre und Informationsfreiheit in Zukunft gehandhabt wird.