Fotorecht: Bei Fotoklau im Internet nur in bestimmten Fällen MFM-Tabelle anwendbar
Wie der Kollege Dr. Bahr berichtet, hat das LG Berlin hat entschieden, dass die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MFM) bei der unberechtigten Nutzung eines Fotos im Internet nur dann anwendbar ist, wenn der Rechteinhaber auch tatsächlich entsprechende Lizenzierungen vornimmt (LG Berlin, Urteil v. 30.07.2015 – Az.: 16 O 410/14).